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Neuere Rechtsprechung zu Peer-to-Peer-Netzwerken |
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1.
Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verlet-zung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungs-maßnahmen unterlassen hat (BGH, NJW 2004, 3102).
2.
Dieselben Pflichten sollen nach herrschender Meinung auch den Inhaber ei-nes Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mann... |
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Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln.
Referendariat am Landgericht Köln.
Vor und während des Referendariats Mitarbeiter der Rechtsanwälte Scheffen Brüning Werner in Köln.
Weiterbildungsstudiengang „Wirtschaftsjurist“ an der Universität zu Köln mit dem Abschluss: Magister des Wirtschaftsrechts (LL.M. oec.).
Seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und als Rechtsanwalt tätig ... |
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Computer- und Internetrecht |
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Im Bereich des Computer- und Internetrechts beraten wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen: Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln von Soft- und Hardware-Verträgen und diesbezüglicher Wartungsverträge,bei Vertragsabschlüssen über das Internet (Widerrufs- und Rückgaberecht im Online-Handel, Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, Internetauktionen) |
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